Welche Fahrräder sind betroffen?
- Standard-eBike
- Lastenfahrrad mit oder ohne elektrische Unterstützung: Zweiradträger, Longtail, Dreiradträger, etc.
- Klapprad mit oder ohne elektrische Unterstützung
- Behindertengerechtes Fahrrad¹
Die Fahrräder müssen neu sein und den aktuellen Vorschriften² entsprechen (Zuteilungsregeln finden Sie am Ende dieser Seite).
Welches Zubehör ist förderfähig?
Bestimmte Zubehörteile sind ebenfalls förderfähig, wenn sie gleichzeitig mit dem Fahrrad gekauft werden. Sie müssen auf der gleichen Rechnung wie das Fahrrad aufgeführt sein.
Bei Elektrofahrrädern, Lastenrädern und Falträdern sind dies: Korb, Satteltasche, Helm und Schloss.
Bei behindertengerechten Fahrrädern sind Zubehörteile förderfähig, die die Benutzung oder Handhabung des Fahrrads erleichtern, z. B. Pedal- und Lenkerzubehör, Gangschaltung, Unterstützung für einen Körperteil oder Sicherheitszubehör wie Blinker und Spiegel.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Fahrrads ab:
- Standard-E-Bike: maximal 50 % des Kaufpreises (einschließlich MwSt.) des Fahrrads und des Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 500 €;
- Lastenfahrrad ohne elektrische Unterstützung: maximal 50 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) des Fahrrads und des Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 500 €;
- Cargo eBike: maximal 50 % des Kaufpreises (einschließlich MwSt.) des Fahrrads und des Sicherheitszubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 600 €;
- Klapprad, mit oder ohne elektrische Unterstützung: maximal 50 % des Kaufpreises (einschließlich MwSt.) des Fahrrads und des Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 500 €;
- Angepasstes Fahrrad: maximal 50 % des Kaufpreises (einschließlich MwSt.) des Fahrrads und des Zubehörs, das die Handhabung erleichtert, bis zu einem Höchstbetrag von 1 200 €;
Dieser Zuschuss kann mit Beihilfen anderer Gebietskörperschaften der Ile-de-France kumuliert werden. Die Kombination der verschiedenen Beihilfen ist wie folgt begrenzt:
- EBike oder Lastenrad ohne elektrische Unterstützung oder Klapprad: Zuschuss von Ile-de-France Mobilités + lokale Beihilfe = maximal 500 Euro
- Cargo eBike: Zuschuss von Ile-de-France Mobilités + lokale Beihilfe = maximal 600 €
Informieren Sie sich über eventuelle Beihilfen bei Ihrer Gemeinde. Sie müssen diese, falls vorhanden, zunächst beantragen und die Bestätigung abwarten, bevor Sie einen Zuschuss von Ile-de-France Mobilités beantragen. Der Gesamtbetrag der Beihilfe darf die oben genannten Grenzen nicht überschreiten.
Bei behindertengerechten Fahrrädern wird der Zuschuss von Ile-de-France Mobilités auf der Grundlage des Betrags berechnet, der nach der Inanspruchnahme von lokalen Beihilfen und Erstattungen durch die staatliche Krankenkasse (assurance maladie), private Versicherungen oder andere geeignete Fonds verbleibt. Sie müssen diese Mittel, sofern vorhanden, zunächst beantragen und die Bestätigung abwarten, bevor Sie einen Zuschuss von Ile-de-France Mobilités beantragen.
Gibt es hingegen keine Beihilfe Ihrer Gemeinde für den gekauften Fahrradtyp, müssen Sie in Ihrem Antrag keinen Nachweis erbringen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Subvention?
Um für eine Unterstützung beim Kauf eines Fahrrads in Frage zu kommen, müssen Sie:
- Sie sind eine Privatperson (kein Unternehmen)
- mindestens 18 Jahre alt (oder mineur émancipé) sein und in der Ile-de-France wohnen
- ein neues Fahrrad gekauft haben, das den geltenden Vorschriften entspricht, und zwar nach dem 1. Dezember 2019 für E-Bikes und Lastenfahrräder mit oder ohne elektrische Unterstützung oder ab dem 1. Mai 2020 für Falträder und angepasste Fahrräder
- sich verpflichten, das Fahrrad für einen Zeitraum von drei Jahren nicht weiterzuverkaufen
- nicht bereits eine ähnliche Subvention von Ile-de-France Mobilités in Anspruch genommen haben
- Sie haben vor der Antragstellung bei Ile-de-France Mobilités, falls vorhanden, örtliche Beihilfen beantragt.
- Loggen Sie sich auf der Website ein und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus.
Die folgenden Dokumente werden benötigt:
Für alle Fahrräder:
- Eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Kopie der Rechnung für den Kauf des Fahrrads und des Zubehörs (Rechnungen, die vor dem 01.12.2019 datiert sind, werden für Elektrofahrräder und Lastenfahrräder nicht akzeptiert, Rechnungen, die vor dem 01.05.2020 datiert sind, werden für Klappfahrräder und angepasste Fahrräder nicht akzeptiert). Die Rechnung muss in Euro ausgestellt, in Euro bezahlt und in französischer Sprache verfasst sein.
- Eine Kopie der Zulassungs- oder Konformitätsbescheinigung des Lieferanten für das Fahrrad (nur bei Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung)
- Eine Kopie des auf den Namen des Antragstellers lautenden Adressennachweises, datiert innerhalb der letzten drei Monate (Wohnungssteuer, Grundsteuer, Festnetztelefonrechnung, Internetabonnement, Wasser- oder Stromrechnung) oder eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie mit dem Haushaltsvorstand zusammenleben (Vorlage herunterladen)
- Eine Kopie eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung)
- Eine Kopie des Nachweises der Emanzipation für emanzipierte Minderjährige (mineurs émancipés)
- Eine IBAN von der Bank des Antragstellers
- Für diejenigen, die in einer Gemeinde wohnen, die finanzielle Unterstützung für denselben Fahrradtyp anbietet: Nachweis der finanziellen Unterstützung oder Nachweis der Ablehnung.
Für angepasste Fahrräder:
- Ein Dokument, das belegt, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, ein zweirädriges Fahrrad zu benutzen. Bei diesem Dokument kann es sich um eine "Carte Mobilité Inclusion (CMI) Invalidité" oder "Priorité", eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten eines Mediziners handeln;
- Nur für Fahrräder, die auf der LPPR-Liste von Assurance Maladie* stehen: Nachweis über den Erhalt oder die Ablehnung der Erstattung durch Assurance Maladie mit Angabe des Betrags.
- Nachweis über die Erstattung oder Ablehnung durch die private Krankenversicherung mit Angabe des Betrags.
- Im Falle eines angepassten Dreirads muss auf der Rechnung auch das Vorhandensein eines Differentials zwischen den Hinterrädern angegeben sein; Dreiräder ohne Differential sind nicht förderfähig.
Mit der Bestätigung des Formulars verpflichten Sie sich, das Fahrrad innerhalb von drei Jahren nicht weiterzuverkaufen.
Während der Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie kontaktiert, wenn Informationen oder Dokumente fehlen oder unzulässig sind. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie über die Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) informiert werden. Im Falle einer Zustimmung erfolgt eine Überweisung auf Ihr Bankkonto innerhalb von höchstens vier Monaten nach dem Datum der Zustimmung. Der Zuschuss wird im Rahmen des von Ile-de-France Mobilités bewilligten Jahresbudgets ausgezahlt.
Es ist auch möglich, vor dem Kauf zu testen!
Sie sind nicht sicher, ob ein eBike das Richtige für Sie ist? Probieren Sie es aus, bevor Sie es kaufen!
Ile-de-France Mobilités bietet mit Véligo Location die Möglichkeit, ein E-Bike für 40 Euro pro Monat für mindestens sechs Monate zu mieten. Dieser Preis reduziert sich auf 20 Euro, wenn Sie Anspruch auf einen ermäßigten Fahrausweis haben oder wenn Ihr Arbeitgeber 50 % erstattet. Wartung und Reparatur sind in diesen monatlichen Kosten enthalten. Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf der Website von Véligo Location.
Jedes Fahrrad, das an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität oder mit einem speziellen Zustand angepasst ist, der sie daran hindert, ein normales individuelles Fahrrad (mechanisch oder elektrisch unterstützt) zu benutzen.
²Fahrräder müssen den geltenden Vorschriften entsprechen, nach denen der Begriff "Fahrrad mit elektrischem Hilfsantrieb" im Sinne der europäischen Richtlinie Nr. 2002/24 / EG vom 18. März 2002 zu verstehen ist: "Fahrrad mit Tretunterstützung, das mit einem Hilfselektromotor mit einer maximalen Nennleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet ist, dessen Leistung allmählich reduziert und schließlich unterbrochen wird, wenn das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht, oder vorher, wenn der Radfahrer aufhört zu treten". Dies entspricht der französischen Norm NF EN 15194 (seit Mai 2009).
Die Fahrräder müssen außerdem dem Dekret 2016-364 über die Verhütung von Risiken bei der Benutzung von Fahrrädern entsprechen. Die Motoren müssen elektromagnetisch verträglich sein (Dekret Nr. 2015-1084 vom 27. August 2015 über die elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen und elektronischen Geräten). Die Sicherheit von Ladegeräten muss gewährleistet sein (Dekret Nr. 2015-1083 vom 27. August 2015 über die Verfügbarkeit von elektrischen Geräten, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind).